Seit dem 21.10.2020 können auch Unternehmen einen Förderantrag stellen, die von kleineren Umsatzeinbrüchen betroffen waren.
Voraussetzungen:
Umsatzeinbruch von mind. 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.
Umsatzeinbruch von mind. 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.
(Nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbstsändige sind antragsberechntigt, sondern auch gemeinnützige Organisationen wie Jugendherbergen, Schullandheime oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.)
Wie hoch ist die Förderung für Luftreiniger?
Prinzipiell beträgt die maximale Förderung 50.000 €/Monat. Dabei ist die Höhe des erstattenen Anteils abhängig vom Umsatzeinbruch eines jeweiligen Monats im Vergleich zum Vorhjahresmonat.
Die Tabelle zeigt, mit wie viel Unterstützung Sie rechnen können:
Umsatzeinbruch (im Vergleich zum Vorjahresmonat) | Höhe des erstatteten Anteils |
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> 70 Prozent | 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten |
≥ 50 Prozent und ≤ 70Prozent | 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten |
≥ 30 Prozent und < 50Prozent | 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten |
Förderfähige Fixkosten sind z.B. Ausgaben für Wasser, Strom, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Das heißt, dass Kosten für bestimmte Investitionen anteilsmäßig erstattet werden. Hierunter fallen auch die Kosten für die Anschaffung von Luftreinigern.
Infos und Antragsstellung unter:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de